1. Was ist eine Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflicht deckt die Schadensersatzansprüche Dritter ab, die durch ein Fahrzeug im Straßenverkehr entstehen können. Normalerweise ist der Fahrer, der einen Verkehrsunfall verursacht Schuld und wird auch finanziell zur Verantwortung gezogen. Aber auch ohne Verschulden kann ein Fahrer bei Schäden zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet sein.
Hierbei deckt die Haftpflichtversicherung zugefügte Verletzungen von Personen (Personenschäden, maximal 15Mio.EUR je geschädigte Person), Schäden an Gegenständen (Sachschäden) und immaterielle Schäden (Vermögensschäden), die sich nicht Personen- oder Sachschäden zuordnen lassen, ab.
2. Was ist ein Schutzbrief?
Die nachfolgend genannten Leistungen beziehen sich auf einen Unfall, eine Panne oder den Totalverlust (Diebstahl) des versicherten Fahrzeuges. (Auszug aus den Versicherungsbedingungen).
Wir erstatten hier die Kosten:
- für die von uns organisierte Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges am Schadenort bis zu 110EUR.
- Für das von uns organisierte Abschleppen des Fahrzeuges bis zur nächst geeigneten Werkstatt, wenn die Fahrbereitschaft nicht wieder hergestellt werden kann.
- für die Rückführung des Fahrzeuges, wenn der Fahrer oder eine mitgereiste Person nicht in der Lage ist, das versicherte Fahrzeug zurückzufahren.
- für die Bergung von Fahrzeug und Gepäck in voller Höhe.
- für maximal drei Übernachtungen (pro Person bis zu 65EUR pro Tag), nach Diebstahl, Unfall oder Panne Ihres Fahrzeuges.
- für die Fahrt vom Schadenort zum Wohnort oder die Weiterfahrt zum Zielort, wenn nach einem Fahrzeugausfall oder Diebstahl die Reise nicht fortgesetzt werden kann. Außerdem erstatten wir auch die Kosten für die Fahrt zur Abholung des wieder fahrbereit gemachten Fahrzeuges für eine Person.
- bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen "Übernachtung" bzw. "Weiter- oder Rückfahrt" erhalten Sie einen Mietwagen (insgesamt bis zu 364EUR).
Darüber hinaus übernehmen wir auf einer Reise die Kosten:
- für den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport, der durch uns organisiert wird.
- die infolge Todes oder Erkrankung des Versicherungsnehmers für die Abholung mitreisender minderjähriger Kinder entstehen, wenn eine betreuende Person am Reiseort nicht gegenwärtig ist.
- bis zu 2.600EUR für Rück-Reisekosten bei vorzeitigem Auslandsreiseabbruch infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten.
- im Todesfall für die Überführung oder Bestattung im ausländischen Reiseland nach Abstimmung mit den Angehörigen.
Bei strafrechtlicher Ermittlung im Ausland gewähren wir für Gerichts- und Anwaltskosten oder für eine Strafkaution ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 13.000EUR.
3. Was ist ein Entschädigungsausfallschutz?
Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, muss mit erheblich geringeren Entschädigungen als in Deutschland rechnen. Sie bleiben bei einem Schaden im Ausland unter Umständen auf einem Teil Ihrer berechtigten Ersatzansprüche sitzen. Mit Ihrer Kfz-Versicherung, dem Barmenia-Premium-Schutz, werden Sie nach einem Schaden im Ausland so gestellt, als ob Ihr Unfallgegner auch nach deutschem Recht im Rahmen der im Vertrag zugrundeliegenden Versicherungssumme (100Mio.EUR max. 15Mio.EUR je geschädigte Person) versichert gewesen wäre. Damit können Sie unbeschwert Ihre Reisen genießen.
4. Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung
Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie umfasst standardmäßig einen Versicherungsschutz gegen Risiken von:
- Naturgewalten (Hagel, Sturm, Blitz, Überschwemmung, Explosionen und Feuer)
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Kurzschluss
- Wildunfällen
- Diebstahl (Totalentwendung, aber auch Diebstahl von Einzelteilen)
Weitere mögliche versicherte Gefahren, die durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt werden können, sind Schäden durch Tierbisse und daraus resultierende Folgeschäden, Unfälle mit Tieren aller Art und erweiterte Elementarschäden. Der Beitrag der Teilkaskoversicherung lässt sich durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung senken. Die Entschädigungsleistung eines zu ersetzenden Schadens reduziert sich allerdings um die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkasko, umfasst darüber hinaus jedoch noch weitere menschliche Gefahrenquellen:
- Schäden durch Vandalismus
- Schäden durch Fahrerflucht Unbekannter
- vom Versicherten selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug
Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung existieren auch für die Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsklassen. Der Beitrag der Vollkaskoversicherung lässt sich durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung senken. Die Entschädigungsleistung eines zu ersetzenden Schadens reduziert sich um die vereinbarte Selbstbeteiligung.
5. Was sind Typklassen?
Die Typklasse ist ein Tarifierungsmerkmal, das unter diversen anderen Merkmalen zur Ermittlung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Je niedriger die Einstufung, desto günstiger wirkt sich diese aus. Jedoch lässt diese alleine keinen Rückschluss auf die Beitragsentwicklung zu.
Es findet einmal im Jahr eine Überprüfung der Typklassen für alle Versicherungen einheitlich statt. Diese wird dann für Neuverträge und bestehenden Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet.
In welche Typklasse ein Fahrzeug eingeteilt wird, hängt von den Schaden- und Unfallbilanzen des Automodells aller in Deutschland zugelassener Fahrzeugen ab.
6. Was sind Regionalklassen?
Die Regionalklasse ist ein Tarifierungsmerkmal, das unter diversen anderen Merkmalen zur Ermittlung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Je niedriger die Einstufung, desto günstiger wirkt sich diese aus. Jedoch lässt diese alleine keinen Rückschluss auf die Beitragsentwicklung zu.
Es findet einmal im Jahr eine Überprüfung der Regionalklassen für alle Versicherungen einheitlich statt. Diese wird dann für Neuverträge und bestehenden Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet.
Die Einstufung der Regionalklasse hängt von der Fahrverhalten aller Autofahrer in einem Zulassungsbezirk ab. Hierbei wird die Anzahl der Schäden, die Anzahl der dort zugelassenen Fahrzeuge, sowie die durchschnittliche Schadenhöhe betrachtet.
7. Was sind Schadenfreiheitsklassen und Beitragssätze?
Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach der Anzahl der Jahre, in denen Sie schadenfrei gefahren sind. Nach jedem schadenfrei gefahrenen Kalenderjahr wird der Vertrag im Folgejahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Mit den Schadenfreiheitsklassen sind Schadenfreiheitsrabatte bzw. Beitragssätze verbunden, die sich mit Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre verringern und sich mindernd auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Das System der Schadenfreiheitsklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die hiermit verbundenen Schadenfreiheitsrabatte sind nicht identisch.
Wenn Sie einen Unfall verursachen oder der Versicherung einen Schaden am eigenen Wagen melden, werden Sie im nächsten Versicherungsjahr nach der dem Vertrag zugrunde gelegten Rückstufungstabelle in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Dadurch kann der Beitrag steigen.
8. Jährliche Fahrleistung
Die jährliche Fahrleistung ist neben diversen anderen Merkmalen ein Tarifierungsmerkmal, welches bei der Ermittlung der Beiträge berücksichtigt wird.
Ist keine Fahrleistung in Ihrer Beitragsrechnung oder in Ihrem Versicherungsschein angegeben, so ist diese bei der Berechnung des Beitrages unberücksichtigt.
Man teilt diese in folgende Jahresfahrleistungsklassen ein. Innerhalb einer Fahrleistungsklasse bleibt der Beitrag gleich.
Fahrleistungsklasse | Jährliche Fahrleistung |
1 | bis 6.000 km |
2 | über 6.000 km bis 9.000 km |
3 | über 9.000 km bis 12.000 km |
4 | über 12.000 km bis 15.0000 km |
5 | über 15.000 km bis 20.000 km |
6 | über 20.000 km bis 25.000 km |
7 | über 25.000 km bis 30.000 km |
8 | über 30.000 km |
Hat sich Ihre Fahrleistung verändert? Dann senden Sie einfach eine E-Mail unter Angabe Ihres aktuellen KM-Standes an die Mailadresse vertrag-kfz@barmenia.de.
9. Nutzerkreis
Alle im Versicherungsschein genannten Personen gehören zum Nutzerkreis. Es gibt die Ausprägungen Versicherungsnehmer, Partner, Sohn/ Tochter und sonstige Nutzer.
Zusätzlich wird bei der Berechnung des Beitrags das Geburtsjahr des jüngsten und ältesten Fahrers berücksichtigt.
Ist kein Nutzerkreis in Ihrer Beitragsrechnung oder in Ihrem Versicherungsschein angegeben, so ist dieser bei der Berechnung des Beitrages unberücksichtigt.
10. Was ist der Rabattschutz?
Durch den Rabattschatz haben Sie „einen Schaden pro Jahr frei“.
Der erste angefallene Schaden (getrennt für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung) führt im Folgejahr zu keiner Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen.
Bei einem Wechsel der Versicherung zu einer anderen Gesellschaft teilen wir dieser allerdings die tatsächliche Schadenfreiheitsklasseneinstufung ohne die Zusatzvereinbarung "Rabattschutz" mit.
Der Rabattschutz kann gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden. Die Voraussetzungen für einen Einschluss sind:
- Die Schadenfreiheitsklasse beträgt mindestens SF 5.
- Es ist im laufenden Jahr kein Schaden angefallen.
- Das Fahrzeug wird nur von Fahrern über 23 Jahren genutzt.
11. Sondereinstufung
Eine Sondereinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse kann z.B. durch eine Zweitwagenregelung oder durch einen Rabattschutz zustande kommen.
Die vergünstigte Einstufung erhalten Sie exklusiv bei der Barmenia. Bei einem Versichererwechsel geben wir die tatsächlich vorhandene SF-Klasse an den Nachversicherer weiter.
12. Wann liegt eine Tarifänderung vor?
Bei einer Tarifänderung werden der alte und der neue Beitrag unter Einbeziehung von Änderungen der Einstufung in Regional- und Typklassen miteinander verglichen.
Führt die Tarifänderung zu einer Beitragserhöhung, besteht ein Kündigungsrecht im Rahmen der Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen. Diese muss einen Monat nach Zugang der Beitragsrechnung bei der Barmenia eingegangen sein und wird zur Hauptfälligkeit gültig.
FAQs
Wie viel zahlt man für eine Kfz-Versicherung? ›
Rund 250 Euro geben die Deutschen durchschnittlich für eine Kfz-Haftpflichtversicherung pro Jahr aus; kommt eine Teilkasko dazu sind es etwa 340 Euro, für eine Vollkaskoversicherung sind es circa 565 Euro.
Was kostet eine Kfz-Versicherung durchschnittlich im Monat? ›Ein Kleinwagen kostet dich im Monat etwa 200 Euro, ein Mittelklassewagen etwa 400 Euro. Vorausgesetzt, du fährst nicht mehr als 15.000 Kilometer im Jahr.
Wird die Kfz-Versicherung 2022 teurer? ›Schäden werden somit insgesamt teurer, vor allem in der Kfz-Haftpflichtversicherung. So haben die Autohersteller zwischen „August 2021 und August 2022 die Preise im Schnitt um fast acht Prozent erhöht“, erläutert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Wie viel kostet die Autoversicherung in der Schweiz? ›In der Schweiz kommst du nicht um eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung herum. Logisch, die entsprechende Prämie unterscheidet sich je nach Versicherer, Fahrzeug, Voll- oder Teilkasko sowie nach Bonus/Malus-Stufe. Doch im Schnitt zahlst du für den Schepper-Schutz CHF 1'000 – jahrein, jahraus.
Wie viel kostet ein Auto im Monat 2022? ›Laut einer Faustregel betragen die durchschnittlichen monatlichen Unterhaltskosten für ein Auto bei durchschnittlicher Fahrleistung etwa 300 Euro. Demnach kostet ein Kleinwagen monatlich etwa 200 Euro, ein Auto der Mittelklasse etwa 400 Euro.
Was kostet mich mein Auto im Jahr? ›Die Unterhaltskosten sind natürlich wie immer vom individuellen Angebot abhängig. Im Allgemeinen kann dich ein Auto zwischen 200€ und 400€ bei 15.000 Jahreskilometern kosten, abhängig vom Modell. Nicht mit dabei im Preis sind Ausgaben für Steuern, Sprit, der TÜV und die Kfz-Haftpflicht.
Was ist die billigste Kfz-Versicherung? ›Am günstigsten sind Autoversicherungen, die ausschließlich Haftpflichtschutz bieten. Teilkaskoversicherungen sind etwas teurer und Vollkaskoversicherungen bieten den besten Schutz, kosten aber auch am meisten Geld.
Wie teuer ist die Kfz-Versicherung für Anfänger? ›Was kostet die Autoversicherung für Fahranfänger? Eine Kfz-Versicherung für Fahranfänger kostet bis zu 1.000 Euro pro Jahr, in Sonderfällen sogar noch etwas mehr. Einsteiger zahlen im Vergleich zu anderen Autofahrern die höchsten Beiträge.
Welche Autos Kosten am meisten Versicherung? ›Der BMW X5/X6 3.0 D ist mit 540 Euro jährlich am teuersten. Auf den Plätzen zwei und drei folgen der Mercedes-Benz E 220 CDI (459 Euro) und der BMW 520d (417 Euro). Für den SEAT Arona 1.0 (169 Euro) und den VW Polo VI 1.0 TSI (174 Euro) hingegen werden die niedrigsten Kfz-Haftpflichtbeiträge fällig.
Wie viel zahlt man für Versicherung? ›Die durchschnittlichen Ausgaben der Deutschen für Versicherungen sind in den vergangenen Jahren leicht angestiegen, wie unsere Grafik auf Basis von Daten des GDV zeigt. Im vergangenen Jahr zahlte jeder Deutsche im Durchschnitt 2.371 Euro für Versicherungsleistungen – rund 1.000 Euro mehr als noch vor 20 Jahren.
Wie viel muss man für die Versicherung zahlen? ›
Ab Januar 2023 betragen die Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,05 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung.
Wie viel Prozent zahlt man als Fahranfänger für Versicherung? ›Fahranfänger starten in der Versicherung mit 95 Prozent
Nach einem Jahr unfallfreiem Fahren steigt er in die SF-Klasse 1 auf und zahlt z.B. nur noch 60 Prozent Beitragssatz. Nach 10 Jahren liegt der Beitragssatz z.B. bei nur noch 36 % und nach 35 unfallfreien Jahren bei 20 % (DEVK).